Solarstrom aus der Umgebung teilen - wir erledigen das Büro

Das 2025 und 2026 revidierte Energie- und Stromversorgungsgesetz ermöglich neu die Nutzung des Stromnetzes zur Durchleitung von selbst erzeugtem Strom innerhalb einer Gemeinde. Damit können Solarstrom-Produzenten ihren Überschuss direkt an interessierte Abnehmer in der Gemeinde verkaufen.

Produzenten und Abnehmer müssen dazu einer Einfachen Gesellschaft (Art. 530 ff OR) angehören: entweder einer Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) oder einem viruellen Zusamenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV). Mehr Informationen dazu auf lokalerstrom.ch

Wen sollte das interessieren?

Strombezüger

Sie möchten gerne erneuerbaren Strom aus Ihrer Umgebung beziehen, dafür aber nicht mehr bezahlen als der aktuelle EW-Tarif?

Erneuerbare Energie von nebenan? Aber gern! Einmal anmelden, ohne Risiko fortlaufend profitieren.

PV-Anlagenbesitzer

Ihre Anlage produziert häufig mehr Strom als Sie selbst brauchen. Der Überschuss fliesst automatisch ans EW.

Einmal anmelden, ohne Risiko laufend profitieren.

PV-Installateure

Sie planen, bauen und warten Photovoltaikanlagen für LEG/vZEV/ZEV und lieben diesen Job - das Büro danach aber eher nicht? Gemeinsam bieten wir das Rundum-Angebot aus einer Hand: Sie erledigen das Technische, wir übernehmen danach die Administration.

Was ist die Rolle und Motivation von Stromfinder?

Der gesetzliche Rahmen schreibt vor, dass eine LEG oder ein vZEV einen Vertreter bestimmen muss als Ansprechpartner für EW, Behörden, etc.

Dem Vertreter obliegen alle organsatorischen und administrativen Aufgaben innerhalb der Einfachen Gesellschaft, beispielsweise:

Stromfinder übernimmt diese Rolle. Sie ist mit Aufwand verbunden und kostet etwas:

Wir stellen keine monatlichen oder jährlichen Fixkosten in Rechnung. Wir sitzen also im gleichen Boot wie Sie: kein lokaler Strom -> kein Profit.